{"id":2017,"date":"2016-12-21T18:27:18","date_gmt":"2016-12-21T17:27:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.recht-hr.de\/?p=2017"},"modified":"2016-12-21T18:27:18","modified_gmt":"2016-12-21T17:27:18","slug":"steuer2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.recht-hr.de\/en\/steuer2016\/","title":{"rendered":"Aktuelles zum Steuerrecht"},"content":{"rendered":"<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"15\"><\/a><\/p>\n<p>Wie immer gibt es Jahr f\u00fcr Jahr die meisten \u00c4nderungen im Steuerrecht. Eine Zusammenfassung finden Sie nachfolgend.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"#1\">\u00c4nderungen zur Umsatzsteuer im Jahr 2017<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#2\">Anforderungen an die elektronischen Registrierkassen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#3\">Erbschaftsteuerreform<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#4\">Installationen von Photovoltaikanlagen \u2013 Haftungsrisiko ab 2016 (stbvsh)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#5\">Keine verl\u00e4ngerte Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2016<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#6\">Steuerklassenwechsel kann sich auszahlen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#7\">Freibetrag f\u00fcr Kinder bei der Einkommensteuer nach \u00a7 32 Abs. 6 EStG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#8\">Pauschale Umzugskosten bei einem beruflich veranlassten Umzug<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#9\">Steuerliche Entlastungen f\u00fcr Arbeitnehmer und Familien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#10\">Die Flexi-Rente startet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#11\">Pflegereform: F\u00fcnf Grade statt drei Stufen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#12\">Versicherungsbeitr\u00e4ge steigen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#13\">Die Beitragsbemessungsgrenze steigt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#14\">Neue Feiertage: Reformationstag 2017 wird zum bundesweiten Feiertag<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"1\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"21\">\u00c4nderungen zur Umsatzsteuer im Jahr 2017<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">B\u00fcrokratieentlastungsgesetz II<\/span><br \/>\nDas B\u00fcrokratieentlastungsgesetz II bringt einige Erleichterungen f\u00fcr die Steuerpflichtigen mit sich. Dies sind beispielsweise:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine wichtige \u00c4nderung ist die geplante Anhebung der Grenze f\u00fcr Kleinbetragsrechnungen (\u00a7 33 UStDV) von 150 EUR auf 200 EUR;<\/li>\n<li>Die Grenze f\u00fcr die Kleinunternehmerregelung nach \u00a7 19 UStG wird von 17.500 EUR auf 20.000 EUR angehoben;<\/li>\n<li>Im Bereich der Aufbewahrung von Lieferscheinen sind Erleichterungen vorgesehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die \u00c4nderungen\u00a0sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Da das Gesetzgebungsverfahren noch l\u00e4uft und wohl erst im Februar 2017 abgeschlossen wird, wird die Erh\u00f6hung der Betragsgrenze voraussichtlich r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00fcckwirkende Berichtigung von Rechnungen<\/span><br \/>\nDer Europ\u00e4ische Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung grunds\u00e4tzlich die r\u00fcckwirkende Berichtigung von Rechnungen f\u00fcr m\u00f6glich erkl\u00e4rt. In dem konkreten Fall ging es um die sp\u00e4tere Erg\u00e4nzung einer Rechnung um fehlende Steuernummern bzw. USt-IdNr. Ob die r\u00fcckwirkende Berichtigung auch f\u00fcr andere fehlende oder fehlerhafte Rechnungsbestandteile gilt, ist noch nicht gekl\u00e4rt, ein kl\u00e4rendes BMF-Schreiben ist noch abzuwarten. Interessant ist es, weil auf diese Weise Unternehmen <strong>Nachzahlungszinsen (\u00a7 233 AO) vermeiden<\/strong> k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Sondervorauszahlung<\/span><br \/>\nBei Unternehmern, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben m\u00fcssen und hierf\u00fcr eine Dauerfristverl\u00e4ngerung beantragen, wird eine Sondervorauszahlung erhoben. Diese wird im letzten Voranmeldungszeitraum des gesamten Besteuerungszeitraums, f\u00fcr den die Fristverl\u00e4ngerung gilt, (also regelm\u00e4\u00dfig in der Voranmeldung f\u00fcr Dezember) angerechnet. Entgegen dieser Praxis entschied der BFH im Jahr 2008, dass tats\u00e4chlich zuvor eine Verrechnung mit der Umsatzsteuer f\u00fcr das betreffende Kalenderjahr erfolgen m\u00fcsste.<br \/>\nDem ist der Gesetzgeber tatkr\u00e4ftig mit der \u00c4nderung des \u00a7 48 Abs. 4 UStDV entgegengetreten. Die Neuerung stellt nunmehr ausdr\u00fccklich klar, dass die bisher betriebene Praxis der Finanzverwaltung beibehalten wird. Mit dieser Klarstellung entschied sich der Gesetzgeber, Liquidit\u00e4tsnachteile f\u00fcr Unternehmer zu vermeiden, die mit der Rechtsprechung de BFH eintreten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"2\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"22\">Anforderungen an die elektronischen Registrierkassen<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Finanzen hat in einem Schreiben vom 26. November 2010 besondere Anforderungen und Aufbewahrungsmodalit\u00e4ten hinsichtlich elektronischer Registrierkassen festgelegt.<\/p>\n<p>Danach sind Unterlagen regelm\u00e4\u00dfig 10 Jahre jederzeit verf\u00fcgbar, unverz\u00fcglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren, sofern sie mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind. Dieses betrifft Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenz\u00e4hler. Alle Verkaufsvorg\u00e4nge sind entsprechend zu dokumentieren. Da die Erfassung von tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen vollst\u00e4ndig erfolgen muss, sind Buchungsabbr\u00fcche nicht zul\u00e4ssig. Au\u00dferdem m\u00fcssen alle Ums\u00e4tze von Trainingsbedienern (Stichwort: Trainee-Taste) auf dem Tagesendsummen-Bon ausgewiesen werden. Gleiches gilt f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Nachvollziehbarkeit von Storno-Buchungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Buchungen gilt der Grundsatz der Unver\u00e4nderbarkeit, d.\u00a0h. zwischenzeitlich erfolgte \u00c4nderungen m\u00fcssen protokolliert werden und der urspr\u00fcngliche Inhalt muss erkennbar bleiben. Eine Verfahrensdokumentation, die neben einer allgemeinen Beschreibung der eingesetzten Kasse (Bedienungs- und Programmieranleitungen) auch eine technische Systemdokumentation sowie eine Dokumentation \u00fcber Betriebszeiten und Anwender (Nutzungsprotokolle, Daten\u00e4nderungen etc.) enth\u00e4lt, ist vorzuhalten.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsfrist zur Nachr\u00fcstung von elektronischen Kassen l\u00e4uft Ende 2016 ab. Vom 1. Januar 2017 an d\u00fcrfen nur noch solche Kassen eingesetzt werden, welche die vorstehenden Voraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"3\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"23\">Erbschaftsteuerreform<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21\/12) Teile des geltenden Erbschaftsteuerrechts, namentlich die Verschonung von Erbschaftsteuer beim \u00dcbergang betrieblichen Verm\u00f6gens, als mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl\u00e4rt. Gleichzeitig hatte das Gericht den Gesetzgeber bis zum 1. Juli 2016 aufgefordert, eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung zu veranlassen.<\/p>\n<p>Buchst\u00e4blich in letzter Minute hat der Bundesrat am 14. Oktober 2016 dem \u00c4nderungsgesetz zugestimmt. Die neuen Gesetzesregelungen finden auf Erwerbe Anwendung, f\u00fcr die die Steuer nach dem 30. Juni 2016 entsteht.<\/p>\n<p>Die wesentlichen Neuerungen sind<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Der Vorababschlag<\/span>: F\u00fcr Familienunternehmen wurde ein zus\u00e4tzlicher Abschlag eingef\u00fchrt. Dieser ist abh\u00e4ngig von der H\u00f6he der gesellschaftsvertraglichen und tats\u00e4chlich praktizierten Abfindungsbeschr\u00e4nkungen. Der Abschlag betr\u00e4gt maximal 30 %.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Gro\u00dfe Unternehmensverm\u00f6gen<\/span>: Die Verschonungsregelungen f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen sind begrenzt auf Betriebsverm\u00f6gen bis zu EUR 26 Mio. F\u00fcr dar\u00fcber hinausgehende Unternehmensverm\u00f6gen wird bis zu einer Grenze von EUR 90 Mio. ein Verschonungsabschlag auf Antrag gew\u00e4hrt, soweit das Verwaltungsverm\u00f6gen 20 % am Betriebsverm\u00f6gen nicht \u00fcberschreitet. Der Verschonungsabschlag verringert sich um je 1 Prozentpunkt pro volle EUR 750.000,00. Betr\u00e4gt also der Wert des beg\u00fcnstigten Verm\u00f6gens EUR 80 Mio., verbleiben f\u00fcr die Regelverschonung von den regul\u00e4ren 85 % nur 13 %<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Unternehmensbewertung<\/span>: Der f\u00fcr das vereinfachte Ertragswertverfahren ma\u00dfgebliche Kapitalisierungsfaktor wurde gesetzlich auf 13,75 festgesetzt. Der neue Faktor gilt f\u00fcr Unternehmens-bewertungen nach dem 31. Dezember 2015.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Beg\u00fcnstigungen und Steuerstundung<\/span>: Vollst\u00e4ndig neu geregelt wurden die Stundungsregelungen f\u00fcr die Erbschaftsteuer (\u00a7 28 Erbschaftsteuergesetz). Danach entf\u00e4llt eine Steuerstundung in Schenkungsf\u00e4llen. F\u00fcr Erbf\u00e4lle ist eine Steuerstundung von bis zu sieben Jahre m\u00f6glich. Die Stundung wird auf Antrag unabh\u00e4ngig davon gew\u00e4hrt, ob diese zum Erhalt des Betriebes notwendig ist. Die Stundung ist allerdings nur noch im ersten Jahr zinslos.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"4\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"24\">Installationen von Photovoltaikanlagen \u2013 Haftungsrisiko ab 2016 (stbvsh)<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Bisher wurde bei der Installation einer solchen Anlage die Erstellung einer Betriebsvorrichtung angenommen, wodurch keine Verpflichtung zum Einbehalt der Steuer entstand; nunmehr, seit dem Stichtag 1. Januar 2016, wird diese als Bauleistung eingestuft mit dem Ergebnis, dass der Leistungsempf\u00e4nger verpflichtet ist, von dem Rechnungsbetrag des Leistenden einen Steuerabzug in H\u00f6he von 15\u00a0% vorzunehmen (Bauabzugsteuer).<\/p>\n<p>Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung gibt es nur dann, wenn im Zeitpunkt der Gegenleistung vom leistenden Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung (\u00a7\u00a048 b EStG) vorgelegt wird oder wenn das Volumen des Bauvorhabens im laufenden Kalenderjahr bestimmte Freigrenzen nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Daher sollte sich jeder Auftraggeber entweder eine solche Freistellungsbescheinigung aush\u00e4ndigen lassen und sorgf\u00e4ltig aufbewahren, oder aber sonst 15\u00a0% des Bruttorechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abf\u00fchren. <strong><\/p>\n<p>Andernfalls besteht ein Haftungsrisiko des Auftraggebers hinsichtlich des Steuerbetrages.<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"5\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"25\">Keine verl\u00e4ngerte Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2016<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Auch im kommenden Jahr endet die Frist f\u00fcr Steuerpflichtige, die gesetzlich zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung 2016 verpflichtet sind, am 31. Mai 2017. Wird ein Steuerberater mit der Bearbeitung der Erkl\u00e4rung beauftragt, verl\u00e4ngert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2017. Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet sind und diese freiwillig erstellen, haben sehr viel l\u00e4ngeren Zeitraum. Mit Ablauf des Jahres 2016 verj\u00e4hrt bei ihnen erst die Einkommensteuer 2012. Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Samstag f\u00e4llt, kann die Erkl\u00e4rung zur Einkommensteuer 2012 beim Finanzamt noch bis zum 2. Januar 2017 eingereicht werden. Eine Steuererkl\u00e4rung kann sich \u00fcbrigens durchaus lohnen. In den vergangenen Jahren lag die Steuerr\u00fcckerstattung im Durchschnitt bei knapp EUR 900,00.<\/p>\n<p>Fr\u00fchestens f\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2018 greift f\u00fcr Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet sind, die neu geregelte verl\u00e4ngerte Abgabefrist bis 31. Juli 2019. F\u00fcr beratene Steuerpflichtige bzw. deren Steuerberater gelten als Abgabetermine sodann der 28. Februar 2020. Der Gesetzgeber h\u00e4lt sich jedoch noch ein Hintert\u00fcrchen offen. Die verl\u00e4ngerten Fristen greifen nur, wenn auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierf\u00fcr erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"6\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"26\">Steuerklassenwechsel kann sich auszahlen<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die auf ihre zu viel gezahlte Steuer nicht warten m\u00f6chten, sollten pr\u00fcfen, ob sich ggf. ein Steuerklassenwechsel lohnt.<\/p>\n<p>Bei deutlich unterschiedlichen Einkommen von Ehe- bzw. Lebenspartnern ist es unterj\u00e4hrig steuerlich g\u00fcnstiger, wenn der Besserverdienende die Steuerklasse III und der Partner die Steuerklasse V w\u00e4hlt.<br \/>\nIn der Steuerklasse IV sollten Paare bleiben, wenn beide in etwa das Gleiche verdienen. Anders kann die Handlungsempfehlung lauten, wenn der Partner mit dem geringeren Einkommen Lohnersatzleistungen zu erwarten hat.<\/p>\n<p>Hintergrund: Die H\u00f6he des Arbeitslosengeldes orientiert sich an den Nettobez\u00fcgen. Die Wahl der Steuerklasse III f\u00fchrt daher zu h\u00f6heren Leistungen. Zwar muss der Besserverdienende in diesem Fall in der Steuerklasse V unterj\u00e4hrig h\u00f6here Steuerabz\u00fcge hinnehmen. Die zu viel gezahlten Steuern bekommt das Paar jedoch mit der Jahressteuererkl\u00e4rung erstattet.<\/p>\n<p>Auch beim Elterngeld kann ein Wechsel in die Steuerklasse III sinnvoll sein. Dieser sollte jedoch seitens der Mutter mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz bzw. seitens des Vaters sp\u00e4testens sieben Monate vor der Geburt vollzogen werden. Hierbei kommt es darauf an, wer das Kind \u00fcberwiegend betreuen wird. Alleinerziehende, die allein mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern zusammenleben, sollten die g\u00fcnstigere Steuerklasse II beantragen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"7\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"27\">Freibetrag f\u00fcr Kinder bei der Einkommensteuer nach \u00a7 32 Abs. 6 EStG<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt. Es gilt: Entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag f\u00fcr Steuerpflichtige vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der j\u00e4hrlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer G\u00fcnstigerpr\u00fcfung. Eltern m\u00fcssen den Kinderfreibetrag also nicht gesondert beantragen. Letztmalig wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld in 2016 angehoben.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kindergeld<\/span><\/p>\n<p>Das Kindergeld ist ein Betrag, der Eltern monatlich \u00fcberwiesen wird und der nicht der Einkommensteuer unterliegt, also nicht versteuert werden muss. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Geburtsmonat des Kindes und die H\u00f6he richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td>01.01.2015<\/td>\n<td>01.01.2016<\/td>\n<td>01.01.2017<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>1. und 2. Kind<\/td>\n<td>EUR 188<\/td>\n<td>EUR 190<\/td>\n<td>EUR 192<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3. Kind<\/td>\n<td>EUR 194<\/td>\n<td>EUR 196<\/td>\n<td>EUR 198<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>ab 4. Kind<\/td>\n<td>EUR 219<\/td>\n<td>EUR 221<\/td>\n<td>EUR 223<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Das Kindergeld wurde in 2015 um 4 Euro je Kind angehoben. Im Jahr 2016 stieg es um weitere 2 Euro und erh\u00f6ht sich jeweils zum 1. Januar 2017 sowie 2018 erneut um 2 Euro je ein Kind.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kinderfreibetrag<\/span><\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt, sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen wird und sich bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt. Die monatlichen Kindergeldzahlungen k\u00f6nnen dabei als Vorausleistungen auf den Kinderfreibetrag zum Jahresende betrachtet werden.<\/p>\n<p>Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht im Geburtsmonat des Kindes und hat so lange Bestand, wie auch der Kindergeldanspruch besteht. Allgemein gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>bis zum 18. Lebensjahr<\/li>\n<li>bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet<\/li>\n<li>auch \u00fcber das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind behindert ist und au\u00dferstande, sich selbst zu unterhalten<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Jahre 2015 bis 2018 ergeben sich folgende Werte.<\/p>\n<ul>\n<li>bis 2014 2015 2016 2017 2018<\/li>\n<li>EUR 7.008 EUR 7.152 EUR 7.248 EUR 7.356 EUR7.428<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Betr\u00e4ge werden vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen, so dass sich eine neue, reduzierte Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Berechnung der Einkommensteuer ergibt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Anteilige Berechnung im Geburtsjahr des Kindes<\/span><\/p>\n<p>Wird ein Kind nicht im Januar, sondern etwa im Mai geboren, so wird im Geburtsjahr der Kinderfreibetrag anteilig gew\u00e4hrt. Am Beispiel Mai besteht der Kindergeldanspruch f\u00fcr acht Monate des Jahres, so dass auch der Kinderfreibetrag nur f\u00fcr acht Monate berechnet wird: EUR 7.248 \/ 12 x 8 = EUR 4.832.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kinderfreibetrag \u00fcbertragen<\/span><\/p>\n<p>In einigen F\u00e4llen kann der halbe Kinderfreibetrag von EUR 3.624 Euro (EUR 3.576 bis 2015) auf den anderen Elternteil \u00fcbertragen werden, sodass bei einem Steuerpflichtigen die vollen EUR 7.248 (EUR 7.152 bis 2015) angerechnet werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Kinderfreibetrag oder Kindergeld \u2013 G\u00fcnstigerpr\u00fcfung<\/span><br \/>\nOb die Kindergeldzahlungen oder der Kinderfreibetrag f\u00fcr Steuerpflichtige vorteilhafter ist, pr\u00fcft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer G\u00fcnstigerpr\u00fcfung. Im ersten Schritt wird dazu die Einkommensteuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschlie\u00dfend wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag vermindert und die Einkommensteuer aufgrund der neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die H\u00f6he des Kindergeldes \u00fcbersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil. Die Grenzen sind: EUR 2.280 bei Verheirateten (EUR 190 Kindergeld x 12 Monate; 2.280 Euro ab 2016 (2.256 Euro bis 2015) und EUR 1.140 bei getrennt lebenden Elternteilen (das Kindergeld wird nur zur H\u00e4lfte ber\u00fccksichtigt).<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"8\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"28\">Pauschale Umzugskosten bei einem beruflich veranlassten Umzug<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Bei einem beruflich veranlassten Umzug k\u00f6nnen neuerdings Arbeitgeber Umzugskosten in H\u00f6he des Betrags, der dem Bundesumzugskostenrecht entsprechen muss, steuerfrei ersetzen. Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 18. Oktober 2016 \u00c4nderungen der ma\u00dfgebenden Betr\u00e4ge f\u00fcr umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. M\u00e4rz 2016 und 1. Februar 2017 angek\u00fcndigt. Damit der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei ersetzen kann, muss:<\/p>\n<ul>\n<li>der Umzug beruflich veranlasst sein,<\/li>\n<li>die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen d\u00fcrfen nicht \u00fcberschritten werden und<\/li>\n<li>die h\u00f6chstm\u00f6gliche Umzugskostenverg\u00fctung nach dem Bundesumzugskostengesetz darf nicht \u00fcberschritten werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Wohnungswechsel ist beruflich veranlasst, wenn sich dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte erheblich verk\u00fcrzt (i.d.R. t\u00e4gliche Fahrzeitverk\u00fcrzung um mindestens eine Stunde), oder wenn der Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers eine Dienstwohnung beziehen oder r\u00e4umen muss.<\/p>\n<p>Umzugskosten im Sinne des Bundesumzugskostengesetzes sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Bef\u00f6rderungsauslagen;<\/li>\n<li>Reisekosten;<\/li>\n<li>Mietentsch\u00e4digung;<\/li>\n<li>Notwendige orts\u00fcbliche Maklergeb\u00fchren f\u00fcr die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage;<\/li>\n<li>Kochherd (bis zu EUR 230) und \u00d6fen (bis zu EUR 164 f\u00fcr jedes Zimmer), wenn die Beschaffung beim Bezug der neuen Wohnung notwendig ist;<\/li>\n<li>Auslagen f\u00fcr einen durch den Umzug bedingten zus\u00e4tzlichen Unterricht der Kinder;<\/li>\n<li>Pauschalverg\u00fctung f\u00fcr sonstige Umzugsauslagen (Arbeitnehmer, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes eine Wohnung hatten und nach dem Umzug wieder eingerichtet haben, erhalten eine. Diese bel\u00e4uft sich beispielsweise seit dem 1. M\u00e4rz 2016 f\u00fcr Ledige auf EUR 746 und f\u00fcr Verheiratete auf EUR 1493 und erh\u00f6hen sich bei zu dem Haushalt geh\u00f6renden Kindern noch entsprechend);<\/li>\n<li>Ggf. auch die Auslagen f\u00fcr einen durch den Umzug bedingten zus\u00e4tzlichen Unterricht der Kinder.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"9\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"29\">Steuerliche Entlastungen f\u00fcr Arbeitnehmer und Familien<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Der Grundfreibetrag wird 2017 von derzeit EUR 8.652,00 um EUR 168,00 auf EUR 8.820,00 erh\u00f6ht. Im Jahr 2016 soll er sogar um weitere EUR 180,00 auf EUR 9.000,00 klettern.<br \/>\nDas Kindergeld steigt 2017 um zwei Euro pro Monat.<br \/>\nDer Kinderfreibetrag wird von EUR 7.248,00 im ersten Schritt um EUR 108,00 im zweiten um EUR 72,00 erh\u00f6ht.<br \/>\nWer wenig verdient, kommt zudem in den Genuss des Kinderzuschlags, der Anfang 2017 um EUR 10,00 je Monat erh\u00f6ht wird.<br \/>\nZugleich sollen die 2017 und 2018 Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet werden. Insgesamt sollen B\u00fcrger auf diese Weise um j\u00e4hrlich 6,3 Milliarden Euro entlastet werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"10\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"210\">Die Flexi-Rente startet<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr voll arbeiten will, kann ab 2017 mehr hinzuverdienen. Ab 2017 gilt folgende Regel: Einkommen, das \u00fcber der Grenze von monatlich EUR 450,00 oder EUR 6.300,00 j\u00e4hrlich liegt, wird nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Das bisherige Limit liegt bei EUR 6.300,00 (12 Monate x EUR 450,00 plus 2 x EUR 450,00). Zwar gilt das auch f\u00fcr die Flexi-Rente, aber bisher konnten bei Nebenverdiensten die Renten stufenweise auf ein Drittel, die H\u00e4lfte, auf zwei Drittel oder sogar Null gek\u00fcrzt werden. Das wird es k\u00fcnftig nicht mehr geben.<\/p>\n<p>Neu ist der sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Darunter ist der h\u00f6chste Wert des Bruttoverdienstes der letzten 15 Jahre gemeint. Au\u00dferdem ist es f\u00fcr Arbeitnehmer, die trotz Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, hierdurch m\u00f6glich, ihre Rentenanspr\u00fcche weiter zu verbessern, sowohl durch einen sp\u00e4teren Renteneintritt, als auch durch das Weiterentrichten von Beitr\u00e4gen f\u00fcr die gesetzliche Rentenversicherung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"11\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"211\">Pflegereform: F\u00fcnf Grade statt drei Stufen<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen der Pflegereform kommt es ab Januar 2017 zu weiteren Ver\u00e4nderungen. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es k\u00fcnftig f\u00fcnf Pflegegrade. Die meisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr Geld. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist eine st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung von Demenz als Ursache f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftigkeit. Im station\u00e4ren Bereich wird ein f\u00fcr alle Einrichtungen einheitlicher Eigenbetrag eingef\u00fchrt. Um die Pflegereform zu finanzieren, werden die Beitr\u00e4ge erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"12\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"212\">Versicherungsbeitr\u00e4ge steigen<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag auf 2,55 %. Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag von 0,25 % Prozent zus\u00e4tzlich. In der Rentenversicherung wird sich der Beitrag im Jahr 2017 nicht \u00e4ndern. Er bleibt bei 18,7 %. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bleibt mit 1,1 %. Die einzelnen Kassen k\u00f6nnen aber eigene Beitr\u00e4ge festlegen, sodass f\u00fcr Versicherte ein Vergleich sich lohnt.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"13\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"213\">Die Beitragsbemessungsgrenze steigt<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Die Beitragsbemessungsgrenze (BMG) f\u00fcr die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen von EUR 6.200,00 auf EUR 6.350,00 Brutto-Monatseinkommen, im Osten von EUR 5.400,00 auf EUR 5.700,00. F\u00fcr den dar\u00fcber liegenden Lohn m\u00fcssen keine Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen abgef\u00fchrt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine bundeseinheitliche BMG. Im Jahr 2017 steigt diese auf monatlich EUR 4.350,00.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Krankenversicherung gibt es eine zweite wichtige Einkommensgr\u00f6\u00dfe: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Anhand deren H\u00f6he wird festgestellt, ob ein Arbeitnehmer Pflichtmitglied ist. Im Jahr 2017 k\u00f6nnen Arbeitnehmer sich ab Jahresarbeitsentgelt von EUR 57.600,00 privat versichern.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a name=\"14\"><\/a><\/p>\n<p><strong><a name=\"214\">Neue Feiertage: Reformationstag 2017 wird zum bundesweiten Feiertag<a href=\"#15\">\u00a0\u21eb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Ein besonderes Highlight wartet im Jahr 2017 f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder in Sachen Feiertage. Der Reformationstag am 31. Oktober wird einmalig zum bundesweiten Feiertag, denn 2017 j\u00e4hrt sich Martin Luthers Thesenanschlag zum 500. Mal. 1517 hatte Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche von Wittenberg geschlagen. Grunds\u00e4tzlich haben an diesem Tag nur die Arbeitnehmer in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Th\u00fcringen und Mecklenburg-Vorpommern frei. F\u00fcr das Jubil\u00e4um wurde das ge\u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Wie immer gibt es Jahr f\u00fcr Jahr die meisten \u00c4nderungen im Steuerrecht. Eine Zusammenfassung finden Sie nachfolgend. \u00c4nderungen zur Umsatzsteuer im Jahr 2017 Anforderungen an die elektronischen Registrierkassen Erbschaftsteuerreform Installationen von Photovoltaikanlagen \u2013 Haftungsrisiko ab 2016 (stbvsh) Keine verl\u00e4ngerte Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2016 Steuerklassenwechsel kann sich auszahlen Freibetrag f\u00fcr Kinder bei der Einkommensteuer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-2017","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.2","language":"en","enabled_languages":["de","en","ru"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"ru":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.9 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Aktuelles zum Steuerrecht - Haferkorn \u2022 Rimscha<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.recht-hr.de\/ru\/steuer2016\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Aktuelles zum Steuerrecht - Haferkorn \u2022 Rimscha\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.recht-hr.de\/ru\/steuer2016\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Haferkorn \u2022 Rimscha\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"http:\/\/www.facebook.com\/recht.hr\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2016-12-21T17:27:18+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"J\u00f6rg Haferkorn\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Written by\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"J\u00f6rg Haferkorn\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Est. reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"14 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"J\u00f6rg Haferkorn\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/2a940e5cbe3e257c1e8e04b4ed198ad9\"},\"headline\":\"Aktuelles zum Steuerrecht\",\"datePublished\":\"2016-12-21T17:27:18+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/\"},\"wordCount\":2761,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/#organization\"},\"articleSection\":[\"Allgemein\"],\"inLanguage\":\"en-US\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/\",\"name\":\"Aktuelles zum Steuerrecht - Haferkorn \u2022 Rimscha\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2016-12-21T17:27:18+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"en-US\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/steuer2016\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Aktuelles zum Steuerrecht\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.recht-hr.de\\\/ru\\\/\",\"name\":\"Haferkorn \u2022 Rimscha\",\"description\":\"law &amp; 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