Kapitalanlagerecht

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen eine Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Kapitalanlagerecht? Dann sind Sie bei uns richtig. Ob es darum geht, zu erfahren, wie Sie Ihr Anlagegeschäft rechtssicher gestalten, oder um die Lösung bei der Vornahme – wir kennen den Rechtsrat. Auf Grund von langjähriger Erfahrung sind wir Spezialisten auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und werden unser Know-how gern mit Ihnen teilen.

Im Schwerpunkt unserer Tätigkeit steht der Schutz der privaten Kapitalanleger. Dies gilt insbesondere für die Fälle, wenn der gute Glaube der potentiellen Anleger über die Sicherheit und Seriosität der Anlage von den Kapitalanlagen-Vertreibern oder den Emittenten selbst ausgenutzt wird. Die Folgen solchen Vertrauensmissbrauchs sind oftmals für die Anleger gravierend. Sie verlieren nicht nur ihre Ersparnisse, sondern müssen gegebenenfalls den Zahlungsaufforderungen Folge leisten, obwohl die Pleite der gezeichneten Kapitalanlage inzwischen nicht von der Hand zu weisen ist oder sogar amtlich festgestellt wurde.

Sehr oft kriegen wir mit, dass die erforderlichen Aufklärungen der Anleger über die Risiken wie das Totalverlustrisiko oder das Blindpoolrisiko oder andere typische Risiken nicht erfolgt sind. Die Kapitalanlagen werden mit der Eignung für die Altersvorsorge beworben, oder generell eben von einer sicheren Geldanlage gesprochen, wobei in Wirklichkeit es sich um ein wirtschaftlich höchst riskantes Geschäft handelt. Oft werden Anlagen in atypisch stille Beteiligungen aller Art, in offene und geschlossene Fonds wie etwa Immobilienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds oder Filmfonds angeboten und der Sicherheit nach den Sparbüchern gleichgesetzt. Hier helfen wir Ihnen Ihre Rechte zu wahren, und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gleiches gilt für alle weiteren denkbaren Anlageformen, beziehungsweise Kapital- und Finanzierungsgeschäfte.