AG Bad Iburg weist Klage der ALAG ab
Das Amtsgericht Bad Iburg hat in einem Urteil vom 15. April 2015 die Klage der ALAG als unbegründet abgewiesen, da ein etwaiger Anspruch jedenfalls verjährt ist.
Das Amtsgericht Bad Iburg hat in einem Urteil vom 15. April 2015 die Klage der ALAG als unbegründet abgewiesen, da ein etwaiger Anspruch jedenfalls verjährt ist.