Neues rund um ALAG

In letzter Zeit sind andere von ALAG geschlossene Vergleiche bekannt geworden. Bestandteil dieser Vergleiche ist nicht nur, daß die Betroffenen Anleger trotzdem weiter Beträge an ALAG zahlen sollen, sondern auch, daß die Anleger auf jegliche Ansprüche gegen Dritte verzichten sollen. Dies wurde dann teilweise in der Art abgeschlossen, daß die Anleger binnen kurzer Zeit gehalten waren diese Vergleiche zu widerrufen wenn sie diese nicht wollten.

Hier kann man jedem Anleger nur empfehlen hier äußerst vorsichtig zu sein und nicht voreilig auf Ansprüche zu verzichten. Problematisch ist an diesen Vergleichen insbesondere auch, daß die Anleger häufig nicht darüber beraten wurden, welche Ansprüche ihnen gegen die Anlageberater zustehen.

Wenn ein Anleger einen solchen Vergleich vorgelegt bekommt, sollte er sich gut überlegen ob er dies annimmt und im Zweifelsfall ergänzenden anwaltlichen Rat einholen.

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