BGH verbietet Mindestentgelte für Kontoüberziehung
In einer Grundsatzentscheidung vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof den Banken (konkret ging es um die Deutsche Bank und die Targobank) verboten, ein Mindestentgelt für die Kontoüberziehung zu erheben. Das Mindestentgelt wurde unter anderen dann erhoben, wenn ein Kunde beispielsweise am Monatsende sein Konto nur für einige wenige Tage um einen nicht allzu großen Betrag überzogen hat. In dem zu entscheidenden Fall erhoben die beiden Banken ein Mindestentgelt für die Kontoüberziehung, weil die tatsächlich entstandenen Kontoüberziehungszinsen teilweise sehr gering waren.
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis jetzt untersagt. Die Entscheidung steht natürlich auch vor dem Spannungsfeld von Banken unter dem Licht der Zinspolitik der EZB. Immer mehr Geldinstitute lassen sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung mehr oder weniger kreative Ideen für zusätzliche Gebühren einfallen, um die Lücken zu decken, die bei ihnen angesichts des gesunkenen Zinsniveaus entstehen. Nicht alles davon ist rechtlich zulässig, Wachsamkeit der Kunden ist also mehr als empfehlenswert. Gleiches gilt bekanntlich natürlich auch für die viel diskutierte Thematik der Vorfälligkeitsentschädigung.