Die Inhaber der Osnabrücker Medienbriefe müssen drauf zahlen!

Der Insolvenzverwalter der „Osnabrücker Sonntagszeitung“, Rechtsanwalt Klaus Niemeyer, hat am Dienstag, dem 9. September 2014, seine Ankündigung, von den Medienbriefinhabern für die letzten vier Jahre ausgezahlten „Renditen“ zurückzufordern, nun in die Tat umgesetzt.

Der Insolvenzverwalter der „Osnabrücker Sonntagszeitung“, Rechtsanwalt Klaus Niemeyer, hat am Dienstag, dem 9. September 2014, seine Ankündigung, von den Medienbriefinhabern für die letzten vier Jahre ausgezahlten „Renditen“ zurückzufordern, nun in die Tat umgesetzt. Die Medienbriefinhaber wurden nun von dem Insolvenzverwalter gebeten, die zuvor als „Rendite“ verkauften Vorabvergütungen zurückzuerstatten. Die Forderung beruht wohl darauf, dass die Enorm Verlagsgesellschaft mbH in dem maßgeblichen Zeitraum (hier vier Jahre) keine Gewinne erzielt habe. Der Anspruch sei dabei bereits von dem BGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013, IX ZR 198/10, bestätigt worden. Der Insolvenzverwalter berücksichtigt dabei nicht, das in dergleichen Entscheidung der BGH das Folgende zusätzlich ausführt.

Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft kommen nur dann nicht zur Anwendung, wenn ausnahmsweise die rechtliche Anerkennung des von den Parteien gewollten und tatsächlich vorhandenen Zustands aus gewichtigen Belangen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen unvertretbar ist. So hat der Bundesgerichtshof Ausnahmen unter anderem dann anerkannt, wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Zweck der Gesellschaft mit den guten Sitten unvereinbar ist oder eine besonders grobe Sittenwidrigkeit vorliegt.

Wir sind daher der Ansicht, dass der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Anspruch nicht zwangsläufig berechtigt ist, sondern es vielmehr gute Gründe gibt, die nach unserer Auffassung dem Anspruch entgegengesetzt werden können. Wir empfehlen daher den Medienbriefinhaber der Aufforderung vorerst nicht nachzukommen und einen persönlichen rechtlichen Rat einzuholen. Nach unserer Einschätzung ist es ferner so, dass es allen Medienbriefgeschädigten hilft, wenn möglichst viele Geschädigte sich geschlossen der Inanspruchnahme widersetzen.

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