Zum Thema Corona

Gesundheit ist das wichtigste Gut. Das gilt natürlich insbesondere auch gegenüber unseren Mitarbeitern, Mandanten, Lieferanten und Geschäftspartnern. Durch gezielte Maßnahmen leisten wir unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus. Auch wir stellen und der globalen Verantwortung und legen daher aktuell unseren Schwerpunkt auf die Kommunikation via Telefon, E-Mail oder auch WhatsApp und verzichten auf das sonst selbstverständliche Händeschütteln. Weitere geeignete Schritte haben wir ebenfalls intern und extern im Blick, um von hieraus unseren Beitrag zu leisten, sowohl in Bezug auf Hygiene, als auch in etwaigen Verdachtsfällen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurden sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene diverse Maßnahmen auf den Weg gebracht, um von der Corona-Krise Betroffene zu unterstützen und die finanziellen Nachteile entsprechend abzufedern, weitere Maßnahmen werden in Kürze beschlossen.

Dies sind beispielsweise bisher schon:

  • Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen
  • KfW- und ERP-Kreditprogramme werden ausgeweitet
  • Zinsfreie Steuerstundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen, sowie Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Weiteres ergibt sich bezogen auf Nordrhein-Westfalen aus dem am 19. März 2020 vorgelegten „NRW-Rettungsschirm“.

Es wird ein Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht, mit dem ein etwaiger Finanzbedarf abgedeckt werden kann. Wichtig ist hierbei, dass die eigentliche Darlehensgewährung über die Hausbank erfolgen kann. Diese wird aber durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW mit 80 bzw. unter Umständen sogar 90 % abgesichert. Hier empfiehlt es sich bei entsprechendem Bedarf umgehend die eigenen Unterlagen zusammenzustellen. Eine sehr rasche Entscheidung innerhalb von 3 Tagen bis zu einer Woche ist zugesagt.

Auf Bundesebene stehen weitere Entscheidungen vor der Tür. So ist für die kommende Woche ein umfassendes Unterstützungsprogramm für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige geplant. Dies wird auf NRW-Ebene je nach Ausgestaltung durch weitere Maßnahmen insbesondere auch für Existenzgründer und den Mittelstand ergänzt werden.

In Niedersachsen sind ebenso entsprechende Programme in Vorbereitung.

Wir unterstützen Sie auch in verschiedenen weiteren Rechtsbereichen mit Rat und Tat, sei es im Arbeitsrecht, wo sich für viele zur Zeit Fragen stellen wie es weitergeht, etwa vor dem Hintergrund fehlender Kinderbetreuung, bei der Frage der Systemrelevanz von Berufen, bei der Frage von Home-Office mitsamt der Umsetzung im konkreten Einzelfall.

Fernab vom rein monetären geht es aber auch oft um staatliche Eingriffe, von denen Sie möglicherweise betroffen sind und wo es bei allem berechtigten Kampf gegen das Virus auch um die rechtliche Zulässigkeit gehen kann. Auch hier gibt es immer wieder Fragen die Sie alle bewegen.

Und last but not least (und da kommen wir Erstmal wieder zum Anfang der Ausführungen und gleichzeitig zum eigentlichen Kern zurück), nämlich der Gesundheit und den Gedanken die viele sich machen, was passiert im Falle einer eigenen Erkrankung und eines negativen Verlaufs der Erkrankung? Wie sorgt man unter Umständen vor für den Fall der Fälle?

Wir halten Sie in den nächsten Tagen über weitere neue Entwicklungen hier auf dem Laufenden. Schauen Sie gerne immer wieder mal herein.