BGH entscheidet über Schadensersatz für Autokäufer
Am heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof eine Leitentscheidung zugunsten unzähliger geschädigter Autokäufer getroffen. In der Sache ging es um einen VW Kunden, der nun nach der BGH-Entscheidung einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hat, da VW eine illegale Abgastechnik verwendet hat. Der Käufer muss sich allerdings die gefahrenen Kilometer im Rahmen der sogenannten Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für all diejenigen Autokäufer, die bei einem Kauf durch eine vom Hersteller verwendete illegale Abgastechnik getäuscht wurden. Es spricht viel dafür, dass sich dieses Urteil nicht nur auf vergleichbare Fälle bei Käufern eines VW übertragen lassen wird, sondern auch auf Käufer anderer Fahrzeughersteller, wie beispielsweise Daimler, wo es ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen gegeben hat.
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