Corona-Soforthilfe

Gern informieren wir Sie über den gestrigen Beschluss in Nordrhein-Westfalen, dass die Corona-Soforthilfe für die Monate März und April in einem Volumen von 2.000,– € auch für den Unternehmerlohn verwendet werden kann. Gemeint ist damit der eigene Lebensunterhalt. Nach dem bisherigen Stand war es nicht möglich. Nun wird aber so für viele kleinere Unternehmer mit ansonsten niedrigen Betriebsausgaben eine weitere Erleichterung in dieser nicht ganz einfachen Zeit geschaffen.