6 Jahre Haft für Norbert Fuhs

Norbert Fuhs ist am Dienstag von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück zu einer Haftstrafe von 6 Jahre verurteilt worden.

Das Gericht hat strafschärfend die mangelnde Bereitschaft des Angeklagten, den von ihm angerichteten Schaden wieder gut zu machen und seine auch in der Verhandlung gezeigte Uneinsichtigkeit bewertet.

Seine Verteidiger haben unmittelbar nach dem Urteilspruch die Revison angekündigt, doch ist das mehr als “Showeffekt” zu werten. Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Osnabrück wird nämlich nachgesagt, sehr revisonssichere Urteile zu verfassen.

Nach unserer Einschätzung ist dies eine durchaus angemessene und angesichts des von Herrn Fuhs gegenüber einer Vielzahl von Anlegern angerichteten Schadens mehr als gerechtfertigte strafrechtliche Reaktion auf seine Tat.