Corona Update

Zwischenzeitlich sind sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern umfassende Hilfsprogramme aufgelegt worden. Bereits seit Ende April ist die Antragsstellung für die sogenannten Soforthilfe-Programme des Bundes und der Länder möglich. Es gibt Unterstützung, die mit 9.000 € bei bis zu 5 Beschäftigten beginnt, aber bei höherer Beschäftigtenzahl auch höher ausfällt. Vorgesehen sind weiterhin Kreditprogramme, wo teilweise bis zu 800.000 € gewährt werden können, ohne dass die Hausbank einen Teil des Risikos hierfür übernehmen muss. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass Kreditanträge zu lange bei der Hausbank in der Warteschleife hängen.

Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem ganz konkreten Fall entsprechende Förderungen und Kredite zu bekommen.

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung wurden neue Verunsicherungen an uns herangetragen, weil in Nordrhein-Westfalen die Auszahlungen der Soforthilfen gestoppt wurde. Allen Verunsicherten raten wir, genau zu schauen, was gestoppt wurde. Es betrifft nämlich lediglich die bisher in der Regel sehr direkt laufende Auszahlung der Förderungsgelder und nicht die Förderung an sich. Aufgrund teilweise krimineller Ausnutzung des recht unbürokratischen Förderprozesses in Nordrhein-Westfalen ist es leider notwendig geworden, stärker zu prüfen, ob hinter dem einzelnen Förderantrag, tatsächlich ein Förderanspruch steht. Wem der Anspruch zusteht, braucht nicht zu befürchten, dass ihm eine Förderung versagt wird.

Wenn Sie doch auf Probleme stoßen, werden wir gern Ihre Interessen bei der Beantragung Ihrer Förderung vertreten.