Ein paar Worte zum Kapitalanlagenrecht

Zurzeit haben Rechtsanwälte vor allem eine Vielzahl von Fallgestaltungen im Zusammenhang mit der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG oder ehemaligen Schwestergesellschaften aus dem Albis Leasing Konzern in Bearbeitung, oder auch die sich im Zusammenhang mit den von der Enorm Verlagsgesellschaft herausgegebenen Medienbriefen. Aber auch Geschädigte von anderen Anlagegesellschaften benötigen oft anwaltliche Vertretung.

Gesellschaften aus dem Albis Leasing Konzern, insbesondere die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG

Bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds für den in den Jahren 2002-2004 Anleger gezeichnet haben. Es kam dabei immer wieder vor, dass den betroffenen Anlegern suggeriert wurde, diese Anlage würde sich als Altersvorsorge eignen und hätte kein nennenswertes Risiko. Dass dies nicht zutraf, hat sich im Laufe des Jahres 2009 auch dem unbefangenen Betrachter offenbart, als die Gesellschaftsleitung einen Beschluss zur Liquidation initiierte und sich allein dadurch bereits zeigte, welche Risiken mit einer solchen Anlage verbunden sein können, nämlich insbesondere auch Totalverlustrisiko und das Risiko einer Nachschusspflicht.

Dem Liquidationsbeschluss lag zunächst einmal zugrunde das Eingeständnis der Geschäftsleitung, dass die Gesellschaft am Ende ist. Hierbei soll es angeblich eine Stundungsvereinbarung zwischen der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sowie dem Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel und dem Bankhaus Zwirn auf der anderen Seite geben als wesentliche Grundlage für den Liquidationsbeschluss.

Wie man nach diversen Ermittlungen im Bereich der ALAG sagen kann und muss, ist Grundlage für die Entwicklung im Bereich der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nach hiesiger Auffassung nicht nur unternehmerisches Missmanagement, sondern auch weitere Vorfälle, die recht eindeutig zu bewerten sind. So ist es beispielsweise dem ursprünglichen Mutterkonzern der ALAG, der ALBIS Leasing AG in einem Verfahren nicht gelungen, glaubhaft zu machen, kein Geld aus der ALAG herausgezogen zu haben. Und nach all dem was mittlerweile hier an Erkenntnissen vorliegt, würde es der ALBIS Leasing AG auch nie gelingen einen entsprechenden Beweis zu führen. Dafür sind gewisse Finanztransaktionen und Vorfälle, die bei der Gesellschaft gelaufen sind, einfach zu fragwürdig.

Uns liegen weiterhin auch entsprechende Vertriebsvereinbarungen vor, die das Verhältnis der Rothmann & Cie. AG (heute: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) zu den einzelnen Vertriebspartnern erhellen und ein klares Bild über die Strukturen und die Organisation des Vertriebes zeichnen.

Bemerkenswert ist beispielsweise auch, dass einer der Vorstände mit denen die Gesellschaft startete zuvor Geschäftsführer bei der Budget Deutschland GmbH war. Von dieser Gesellschaft hatte seinerzeit die ALAG im Rahmen eines Asset-Deals die Rechte an der Marke Budget erworben. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass insbesondere die Buchführung offenkundig in einem derart verheerenden Zustand war, dass der Gesellschaft im Jahre 2001 der Versagungsvermerk von dem zuständigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erteilt wurde und auch im Jahr 2000, waren die Zustände alles andere als ordnungsgemäß wie man den öffentlich einsehbaren Jahresabschlussunterlagen entnehmen kann.

Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Gesellschaft in den Anfangsjahren einen ganz erheblichen Teil ihres Geschäftsvolumens nicht im Bereich Automobil, sondern im Bereich Mobilfunk gemacht hat, ganz konkret in einem Umfang, der trotz der Konstruktion als Blindpool (auch das ist im übrigen so ein Begriff, der den meisten Anlegern nicht vertraut war, ebenso wenig wie das was er bedeutet, nämlich, dass die Gesellschaft nach der Formulierung im Gesellschaftsvertrag nicht nur Geschäfte im Bereich von Vermietung und Leasing von Automobilen treffen durfte, sondern auch hinsichtlich beliebiger anderer Wirtschaftsgüter tätig werden durfte) nach hiesiger Auffassung nicht einmal mehr Ansatzweise von den wesentlichen Anlagegrundsätzen gedeckt war.

Immer noch werden Anleger von der Gesellschaft auf Rückzahlung der sogenannten gewinnunabhängigen Ausschüttungen und Weiterzahlung der Sprint-Raten in Anspruch genommen. Neben verschiedenen von der Gesellschaft ins Feld geführten Entscheidungen, gibt es auch eine ganze Reihe von Entscheidungen die den von der Gesellschaft eh schon geschädigten Anlegern Hoffnung machen. Beispielsweise das Landgericht Münster hat durch den Unterzeichner geführten Verfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ansprüche der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht oder aber Prospektfehler festgestellt.

Ein Thema sollte insoweit bei den aktuellen Verfahren auch der Aspekt der Verjährung sein, da die Gesellschaft nicht gegenüber allen Anlegern entsprechend adäquate Schritte zur Verjährungsunterbrechung ergriffen hat. Hier sei insbesondere auch darauf verwiesen, dass versucht wurde dies über die Einschaltung einer Gütestelle zu erreichen. Bemerkenswerterweise befindet sich diese Gütestelle in einem Haus mit der Rechtsanwaltskanzlei, die die ehemalige Albis Capital AG & Co. KG, die jetzige R.v.H. AG & Co. KG in Liquidation vertritt, ebenso die Albis Finance AG, beides ehemalige Schwestergesellschaften der ALAG. „Ein Schelm wer da Böses denkt“, oder anders formuliert ein Appell an die Wachsamkeit der verklagten Anleger.

Zusammenfassend sei gesagt, dass betroffenen Anlegern geraten werden kann, bei einer Inanspruchnahme nicht ohne Weiteres zu zahlen, sondern dies von einem im Bereich des Kapitalanlagerechts erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Wir unsererseits sind insoweit grundsätzlich bereit, entsprechende Mandate bundesweit anzunehmen.

Albis Finance AG

Immer wieder Anleger von Albis Finance angeschrieben. Auch hier weisen die Rechtsanwälte daraufhin, dass verschiedene Erkenntnisse über massive Unregelmäßigkeiten vorliegen und empfehlen daher den betroffenen Anlegern nicht ohne Weiteres eine Zahlung zu leisten, sondern sich qualifiziert von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der einen Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht hat. Nur beispielhaft sei insoweit darauf Bezug genommen, dass die Albis Finance AG von der Albis Leasing AG die Albis Capital Verwaltungs GmbH zu einem Zeitpunkt erworben hatte, wo diese schon in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten war. Die Albis Leasing AG schreibt in Ihrer Berichterstattung stolz über erzielte Buchgewinne, recht offensichtlich, was das für die Anleger der Albis Finance bedeutet, die schon bald nach dem Erwerb der Albis Capital Verwaltungs GmbH diese entsprechend abwerten musste, ehe sie sie mit Verlusten verkaufte.

R.v.H. AG & Co. KG in Liquidation, die frühere Albis Capital AG & Co. KG

Auch von den Anlegern dieser Gesellschaft wird versucht, diverse Zahlungen einzufordern, ohne dass sich die Gesellschaft adäquat um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber möglichen Verantwortlichen für die Situation der Gesellschaft bemühen würde. Denn auch hier gibt es diverse Vorfälle, die zumindest nicht nachvollziehbar sind und zu denen keine angemessene Erklärung gibt

Leasetrend AG

Gleiches gilt auch für die Leasetrend AG, auch hier bestehen diverse Anzeichen, daß die Situation der Gesellschaft nicht allein auf wirtschaftlichem Missmanagement beruht.

Das bemerkenswerte an all diesen Vorfällen sind auch die diverse Personenverflechtungen zwischen der Muttergesellschaft und ihren früheren Tochtergesellschaften.

Jedem betroffenen Anleger kann nur noch einmal ans Herz gelegt werden, seine Ansprüche durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bereich des Kapitalanlagerechts, und besser noch durch einen solchen, der überdies bereits über Erfahrungen mit den Gesellschaften des Albis Leasing Konzerns verfügt, prüfen zu lassen.

Enorm Verlagsgesellschaft mbH (Osnabrücker Sonntagszeitung)
Medienbriefe

Eine auch sehr spannende Geschichte mit Bezug zudem noch zu unserem Osnabrücker Hauptsitz geht um die sogenannten Medienbriefe. Diese wurden von der enorm Verlagsgesellschaft mbH, der Herausgeberin der bis Anfang dieses Jahres erscheinenden Osnabrücker Sonntagszeitung, an Anleger zu einem Preis von jeweils 5.000,– € verkauft. Anders, als viele der geschädigten Anleger glaubten, hatten sie auch keine sichere Anlage mit einer festen Rendite und ohne Totalverlustrisiko erworben, sondern zumindest nach dem Vertragstext hatten sie eine stille Gesellschaftsbeteiligung mit all den hiermit verbundenen Risiken gezeichnet. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass bereits seit 2001 die Enorm Verlagsgesellschaft mbH nur Verluste machte. Laut einem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten konnte sie sowohl ihre laufenden Verluste, als auch die Auszahlungen an die bisherigen Medienbriefinhaber nur decken durch die Ausgabe neuer Medienbriefe. Über diese Entwicklung wurden die Medienbriefinhaber aber natürlich nicht informiert. Die Folgen dieser Geschäftsausgestaltung spüren jetzt die geschädigten Anleger, denen neben dem Verlust ihrer Anlage auch noch Nachforderungen des Insolvenzverwalters folgen.

Auch hier sei jedem geschädigten Anleger dringend ans Herz gelegt, die eigenen Ansprüche umfassend und qualifiziert prüfen zu lassen.

Wir vertreten eine Vielzahl von Geschädigten, sowohl gegenüber der Gesellschaft, als auch der Gesellschaft und insbesondere auch gegenüber dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter Norbert Fuhs.

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