Handlungsbedarf für Anleger der Midas Mittelstandsfonds

Vor nicht so langer Zeit fielen im Strafprozess gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe die Urteile. Mit achteinhalb Jahren für die beiden Hauptangeklagten gab es eine spürbare Reaktion des Rechtsstaates wenngleich es nur eine Verurteilung wegen Untreue und nicht wegen Betruges war, und wenngleich vor allem sich die vielen Betroffenen, die in dem Gesamtzusammenhang geschädigt wurden, hiervon wenig kaufen können. Nichtsdestotrotz ist dieses Urteil nach Einschätzung der Rechtsanwälte Haferkorn und Rimscha Grund und Anlass sich Gedanken zu machen. Wer bisher als Anleger insbesondere der Midas Mittelstandfonds bisher noch nicht aktiv war, sollte dies zeitnah angehen, um seine Ansprüche zu wahren.

Es wurden den Anlegern bereits bei der Zeichnung falsche Renditezusagen gemacht, später kam es zu einer weiteren Abschöpfung von Geldern durch die S&K Gruppe über Darlehensgewährungen die ins Nirwana führten. Auch im übrigen war die Unternehmenspolitik der verschiedenen Midas Mittelstandfonds desaströs, sodass viel gutes Geld von unzureichend informierten Anlegern vernichtet wurde. Viele Anleger wurden auch hier weder über das Totalverlustrisiko noch über das Blindpoolrisiko entsprechend informiert, was gerade auch deswegen von Bedeutung ist, da sich die Fonds auf den Private Equity Markt beziehen, und es letztlich sich um Wagniskapital handelte, was den Anlegern im Regelfall aber nicht erklärt wurde.

Hier empfiehlt sich für die betroffenen Anleger dringend qualifizierten Rechtsrat einzuholen, was in ihrem konkreten Fall am besten zu tun ist.