Vortrag Betreuungsrecht

Montag 28.08.2006 16.30 Uhr, Vortrag und Informationsveranstaltung in Herford zum Thema Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patiententestament

Hier geht es um ein immer wieder in seiner alltäglichen Bedeutung unterschätztes Thema. Dies gilt für alle egal ob Privatleute oder Unternehmer, ob gesund oder krank, ob jung oder alt, da im Grunde jeder bestimmte Vorstellungen hat, was sein sollte wenn er oder sie einmal plötzlich nicht mehr fähig ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen z.B. in welchem Umfang sie lebenserhaltene Maßnahmen wünschen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind hierüber zu entscheiden. Daher sollte hier rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, ehe das es zu spät ist.

Für diese Vorsorge ist es im Grunde niemals zu früh, denn schon manch einer der mitten im Leben stand fiel durch einen Unfall ins Koma oder es kommt auch immer wieder vor, daß ein Schlaganfall selbst junge Menschen mitten aus dem Leben reißt.

Wenn dann wichtige Entscheidungen zu fällen sind, ist es von entscheidender Bedeutung, daß klare und eindeutige Regelungen bestehen, die ein einfaches Handeln ermöglichen, orientiert an der jeweiligen Interessenlage.

Daher werde ich in diesem Vortrag die verschiedenen Rechtsinstitute einzeln ansprechen und auf die wesentlichen Besonderheiten hinweisen. Hinterher wird noch ausgiebig Gelegenheit zur Diskussion und zu Nachfragen sein.

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