Kairos Techinvest UG – ein neuer Versuch…

Kairos Techinvest ein günstiger Augenblick für die ALAG-Anleger?

Aktuell gibt es das über Rechtsanwalt Mahlmann unterbreitete Angebot an Anleger der ALAG Automobil GmbH & Co. KG bei Sofortzahlung von etwa 2/3 der Forderung aus dem Vertrag entlassen zu werden. Eine Kairos Techinvest UG (haftungsbeschränkt) soll die Anlage übernehmen mit allen Rechten und Pflichten.

Der Anleger erhält ein Drittel der Forderung erlassen und bekommt dafür scheinbare Ruhe vor den quälenden Forderungen der ALAG.

Das Wort „Kairos“ stammt aus dem Altgriechischen und meint dort den günstigen Augenblick. Ist dieses Angebot ein günstiger Augenblick für die Anleger? Ein freundliches Angebot?

Dieses vermeintlich freundliche Angebot ist es bei näherem Betrachten nicht:

a) Meines Erachtens bestehen zum einen gute Gründe sich gegen die Forderung erfolgreich durchzusetzen und erhebliche Zweifel ob ALAG überhaupt versuchen wird die Forderung gerichtlich über ein streitiges Verfahren durchzusetzen.

b) Der Anleger verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegen ALAG und verbaut sich dadurch unter Umständen auch das Geltendmachen weiterer Ansprüche.

c) Die vom Anleger erlangte Ruhe ist unter Umständen nicht von Dauer angesichts der Nachhaftungsansprüche die unter Umständen noch drohen im Falle einer Insolvenz der ALAG und dem Umstand, daß die Kairos Techinvest eine UG mit einem recht niedrigen Stammkapital ist. Jedenfalls ist die gewählte Konstruktion nicht ohne Risiko für den Anleger.

d) Geschäftsführer dieser UG war bis vor kurzem noch Rechtsanwalt Mahlmann, daß er in 2009 Geschäftsführer war und jetzt jemand anderes Geschäftsführer ist, ist nicht weiter verwunderlich. Wäre er noch Geschäftsführer, könnte das unter Umständen aufgrund der Personenidentität abschreckend wirken. Und jemand anderes findet man doch leicht, wie man sieht.

e) Schließlich sei auch noch auf die Zahlungsmodalitäten verwiesen. Dadurch, daß der volle Vergleichsbetrag sofort gezahlt werden soll, geht ein mehr oder weniger großer Teil der angeblichen Ersparnis bereits durch Zinsverluste verloren, nämlich hinsichtlich jener Beträge die bei ratierlicher Zahlung erst später zu zahlen gewesen wären. Wer mag kann dies auf einer Seite wie www.zinsen-berechnen.de (Entnahmeplan) sich selbst vor Augen führen.

Achja noch was, wer die Schreiben von ALAG bzw. RA Mahlmann aus dem Jahresverlauf genau gelesen hat, wird sich erinnern, daß der Versuch derartige Regelungen zu erreichen nichts neues ist. Denn schon in diesen Schreiben findet sich im hinteren Bereich die Offerte an die Anleger, daß sie doch sich melden sollten, wenn sie die in Zukunft anstehenden Raten sofort zahlen wollten.

Es bleibt also bei der Empfehlung, daß jeder Anleger durch fachkundigen anwaltlichen Rat genau prüfen lassen sollte, welche Vorgehensweisen für ihn aufgrund seiner speziellen Fallkonstellation empfehlenswert sind.

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