Neues um ALAG

ALAG nimmt Berufung vor dem Landgericht Osnabrück zurück. Anscheinend hat die ALAG angesichts der eindeutigen und mehr als schlüssigen Ausführungen des Landgerichts Osnabrück erkannt, daß es keinerlei Argumente mehr gegen die Annahme einer Verjährung der von ihr verfolgten Ansprüche gibt.

AG Regensburg weist Klage der ALAG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und stellt dabei seft, daß mit dem Liquidationsbeschluß aus dem Jahr 2009 eine Vollständige Beendigung der stillen Gesellschaft eingetreten ist und stellt im übrigen fest, daß die ALAG ein eventuelles Abfindungsguthaben auf den Stichtag 15.12.2009 hätte ermitteln lassen müssen.