Grundsteuer – Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer

Viele Grundstückseigentümer haben schon davon gehört, und wer es noch nicht gehört hat, sollte jetzt genau lesen, denn es betrifft alle Grundstückseigentümer in Deutschland.

Jetzt handeln ist angesagt: Jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich verpflichtet, zwischen Juli und Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Der späteste Termin für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist der 31. Oktober 2022.

Warum ist das so? Der Gesetzgeber musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ermittlung der Grundsteuer neu regeln, da die bisherigen Grundlagen veraltet sind.

Nun wurden neue Regelungen hierfür geschaffen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Grundsteuererklärung, unabhängig davon, in welchem Bundesland sich Ihre Immobilie befindet und ob es sich um Wohngebäude, Geschäftsgrundstücke oder Grundstücke im Bereich von Land- und Forstwirtschaft handelt.

Wir erfassen und übermitteln die erforderlichen Daten für Sie an das Finanzamt. Auf Basis dieser Daten wird das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erlassen, der dann für Ihre Stadt oder Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer sein wird.

Kommen Sie einfach auf uns zu und helfen Ihnen durch die neuen Regelungen hindurch!