Insolvenzrecht

Manchmal nützt die beste Geschäftsorganisation nichts, wenn die Marktlage sich derart ändert, dass die Geschäfte nicht mehr laufen. Manchmal verkalkuliert man sich. Manchmal sind es unberechtigte Forderungen, die ein Unternehmen derart angreifen, dass es nicht mehr finanziell existieren kann. Dann heißt es „bankrott“. Es gibt aber auch ein Leben nach dem Bankrott. Eine Situation, in welcher Ihr Unternehmen mit Schulden überhäuft wird und die Einnahmen die Schulden, vielleicht auch nur vorübergehend, nicht decken, erfordert von den Verantwortlichen besonders sorgfältiges und präzises Handeln. Der Gesetzgeber verlangt dies und bei Verstößen ahndet er ein Verhalten, das seinen Anforderungen nicht entspricht, mit privater Haftung, Bußgeldern und in besonders schwerwiegenden Fällen mit Freiheitsstrafen. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und möchten Ihnen besonders ans Herz legen, dass die Beratung in entsprechenden Situationen rechtzeitig eingeholt wird – damit im Nachhinein keine vollendeten und nicht mehr auszubessernden Tatsachen geschaffen werden. Dies gilt genauso für die Privatinsolvenz einer Einzelperson wie auch für die Betreuung insolventer Unternehmen.