Arbeitsrecht

Mit den arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden Rechtsanwälte oftmals erst dann beauftragt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist dann oftmals nicht mehr zu retten.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und erzielen Erfolge vor den Arbeitsgerichten. Wenn Sie sich jedoch an uns nicht in dem Moment wenden würden, in welchem alle Brücken bereits verbrannt sind, hätten wir die Möglichkeit die Situation in Griff zu bekommen, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung einzuleiten. Diese Regel gilt sowohl für die betroffenen Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Angefangen bei der vertraglichen Gestaltung bis hin zur Darstellung des jeweiligen Anstellungsverhältnisses gegenüber den Behörden. Wir weisen Sie auf die rechtlichen Unstimmigkeiten hin und helfen Ihnen, die eine oder andere Lücke zu schließen.