Nationales Handelsrecht

Für den kaufmännischen Organisationsbereich und für die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns sieht das deutsche Handelsrecht Sonderregelungen vor, weil die Handelsgeschäfte schnell und effizient erfolgen sollen. Dieser Grundsatz hat sich deshalb herausgebildet, weil der Gesetzgeber von den Beteiligten im geschäftlichen Rechtsverkehr größere Erfahrung und Professionalität erwartet. Ob dies immer zutrifft, mag dahingestellt bleiben; Tatsache ist jedoch, dass durch die handelsrechtlichen Regelungen für die Teilnehmer an dem Geschäftsverkehr einerseits größere Rechtsgestaltungsmöglichkeiten entstehen, andererseits aber auch erhöhte Pflichten damit verbunden werden. Damit Sie immer zu Ihrem Recht finden, ist es erforderlich Ihr Geschäft in jeglicher Hinsicht an diese Vorgaben anzupassen bzw. dahingehend zu gestalten. Wir können Ihnen gern dabei helfen.