Strafrecht
Ein der spannendsten Rechtsgebiete ist wohl das Strafrecht. Wir verteidigen unsere Mandanten in Straf- und Bußgeldsachen mit Sachkunde, Leidenschaft und Hingabe. Sollte bei Ihnen der Bedarf einer strafrechtlichen Verteidigung eingetreten sein, denken Sie unbedingt daran, keine Aussagen vor den Polizeibeamten und anderen Organen der Rechtspflege zu machen, ohne mit uns vorher Rücksprache gehalten zu haben. In einem Strafverfahren haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sollten Sie dagegen als Zeuge in einem strafrechtlichen Verfahren aussagen, besteht das Zeugnisverweigerungsrecht nur in Ausnahmefällen. Sie haben jedoch auch dann das Recht, Ihren Rechtsanwalt bei Ihrer Aussage als Beistand hinzuzuziehen. Wichtig ist in jedem Fall eine rechtzeitige persönliche Beratung. Wir beraten Sie gern. Wir holen die erforderlichen Informationen über den Sach- und Verfahrensstand ein und ERST DANN entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, wie die Verteidigungsstrategie auszusehen hat.