Bearbeitungsgebühren von Banken sind unzulässig
Bereits am 13. Mai 2014 wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsgebühren von Banken im Zusammenhang mit Darlehen bei Privatkunden unzulässig sind. Begründet hat dies der BGH damit, dass die Darlehensbearbeitung dem eigenen Geschäftsinteresse der Banken entspricht, und Banken für die Darlehensgewährung lediglich Zinsen aber keine zusätzlichen Gebühren berechnen dürfen. Diese Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs wirkt sich auf eine Vielzahl von Darlehensverträgen aus und wir empfehlen betroffenen Bankkunden daher dringend zu überprüfen, bzw. gegebenenfalls fachlich überprüfen zu lassen, ob ihnen derartige unzulässige Bearbeitungsgebühren berechnet worden sind. Gegebenenfalls bestehen insoweit Rückforderungsansprüche, auf die nach Ansicht der Rechtsanwälte die betroffenen Bankkunden nicht verzichten sollten.