Erste Urteile zugunsten von Medienbrief-Geschädigten

Rechtsanwälte Haferkorn & Rimscha erwirken erste Urteile zugunsten von Medienbrief-Geschädigten.

Am 31. Oktober 2014 hat das Landgericht Osnabrück die ersten zivilrechtlichen Urteile gefällt und fünf von den Rechtsanwälten Haferkorn und Rimscha erhobenen Klagen gegen den ehemaligen Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der enorm Verlagsgesellschaft mbH Norbert Fuhs auf Rückzahlung der geleisteten Einzahlungen unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) stattgegeben. Diese Entscheidung ist nach Einschätzung der Rechtsanwälte auch ein positives Signal mit Hinblick auf die Abwehr von Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter.
In den Urteilsgründen heißt es unter anderem: „Fuhs hat nach Überzeugung des Gerichts die Medienbrief-Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, in dem er sich durch ein von ihm konzipiertes, initiiertes und über Jahre hinweg durch zunehmende Täuschungshandlungen am Leben gehaltenes Schneeballsystem bereichert hat“.

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