Kündigung von Lebensversicherungen?
Aktuell treten erste Lebensversicherungen auf ihre Versicherungsnehmer mit der Anfrage zu, ob sie denn nicht den Vertrag kündigen wollten, um anderweitig über das Geld zu verfügen. Dies wird mit dem Argument verknüpft, dass der Versicherungsnehmer im konkreten Fall keine steuerlichen Nachteile befürchten müßte, da der Vertrag bereits 12 Jahre laufen würde.
Dies trifft zwar zu, obschon man getrost diesen Vorschlag als mit Hintergedanken bezeichnen könnte. Die Versicherer haben nämlich einen ganz konkreten Grund, da die garantierten Zinsen mittlerweile oberhalb des Marktzinses liegen, machen sie mit diesen Verträgen ein schlechtes Geschäft. Eine Kündigung würde für den Versicherungsnehmer wiederum bedeuten, daß die aus seinen Beiträgen gezahlten Beträge für die Abschlußprovision etc. verloren gingen, da diese im Falle der Kündigung nicht zurückerstattet werden. Daher empfiehlt sich, diesen Vorschlag höchstens dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer „so oder so“ gerade einen Liquiditätsbedarf hat, also etwas von dem Geld benötigt.