Oberlandesgericht Hamm weist Klage des Insolvenzverwalters ab
Oberlandesgericht Hamm weist Klage des Insolvenzverwalters ab
Wie bereits angekündigt, hat das Oberlandesgericht Hamm am 12. Dezember 2016 die Klage des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalts Klaus Niemeyer, gegen einen Geschädigten der Enorm Verlagsgesellschaft mbH (Osnabrücker Sonntagszeitung) abgewiesen. Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm besteht keine Rückzahlungspflicht der vertragsgemäß ausgezahlter Vorabvergütungen, weil der in § 3 des Vertrags zum Medienbrief verwandte Begriff „Vorabvergütung“ keine Gewinnvorauszahlung, sondern eine garantierte Zinszahlung, die nicht unter dem Vorbehalt einer Gewinnerzielung stand, darstellt.
Vor diesem Hintergrund hat auch das Landgericht Münster in vier Verfahren bereits angeschlossen. Diejenigen, die diese Verfahren gewonnen haben müssen nun keine Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter leisten. Ob sich auch Oberlandesgericht Oldenburg dem anschließt, bleibt abzuwarten. Die Verhandlungstermine sind auch den 27. April 2017 anberaumt. Leider bleibt es bis dahin für viele Betroffenen sehr spannend.