Oberlandesgericht Oldenburg in Sachen „Fuhs“

In diversen Hinweisbeschlüssen vom 18. März 2015 weist das Oberlandesgericht Oldenburg den ehemaligen Geschäftsführer der Enorm Verlagsgesellschaft mbH, Norbert Fuhs, auf die fehlende Erfolgsaussicht der von ihm eingelegten Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile hin. Hierbei bestätigt es die Urteile des Landgerichts Osnabrück bereits in sehr inhaltlich tiefgehenden Ausführungen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat auch keinen Zweifel am Vorliegen eines Schneeballsystems.

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