Rückforderungsansprüche gegen die Bank für Darlehensnehmer

Schnellen Handlungsbedarf nach der aktuellen BGH-Entscheidung vom 28. Oktober 2014

In einer Entscheidung vom 28. Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof noch einmal die Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Banken im Zusammenhang mit Darlehensverträgen bekräftigt. Hieraus ergibt sich auch die Möglichkeit der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen die Bank für die jeweiligen Darlehensnehmer. Möglich ist dies ausdrücklich auch für Ansprüche aus der Zeit vor dem Jahr 2011. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass Ansprüche für die Zeit bis einschließlich des Jahres 2011 bis zum Ende dieses Jahres geltend gemacht werden müssen. Die Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Darlehensnehmer zeitnah qualifiziert überprüfen zu lassen, inwieweit sie Ansprüche gegen ihr Kreditinstitut geltend machen können.

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